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Wie steht es mit Schulbibliotheken und der Kooperation Bibliothek und Schule in den Bibliotheksgesetzen in Deutschland?

18.07.2016
Bild CC 0 by geralt via pixabay

Bibliotheksgesetze

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Sowohl die Positionierung der Bibliothek als Bildungspartnerin, als auch als elementarer Teil des Bildungssystems haben Eingang in die Gesetze gefunden. Selbst das Thema Schulbibliotheken ist angemessen benannt und gewürdigt worden.
Wie sieht es konkret mit der inhaltlichen Seite aus?
Was sagen die Bibliotheksgesetze
1. zu Bibliotheken als Bildungseinrichtungen?
In allen Bibliotheksgesetzen werden Bibliotheken als Teile des Bildungssystems mit wichtigen Funktionen bei der schulischen, beruflichen und privaten Bildung angesehen.
2. zur Aufgabe der Bibliotheken bei der Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz?
Fast alle Gesetze sehen die Aufgabe der Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz ganz klar bei den Bibliotheken und Schulbibliotheken.
3. zur Zusammenarbeit von Bibliotheken und Schulen?
5 der 6 Bibliotheksgesetze fordern, dass Schulen und Bibliotheken zusammenarbeiten sollen.
4. zu Schulbibliotheken?
Schulbibliotheken werden in 5 der 6 Bibliotheksgesetze als wichtiges Medien- und Informationszentrum der Schule angesehen, deren Aufgabe es ist, Lern- und Lehrort zu sein. Öffentliche Bibliotheken sollen die Schulen bei Aufbau und Betrieb der Schulbibliotheken unterstützen.
5. zur fachlichen Betreuung von Schulbibliotheken/ zu den Aufgaben der Fachstellen?
Einige Bibliotheksgesetze sehen die bibliotheksfachliche Betreuung und Beratung als Aufgabe der Landesbüchereifachstellen an.

Weiterführende Links:
Zusammenstellung aller Bibliotheksgesetze in Deutschland
ausführlicher Artikel zu den einzelnen Bibliotheksgesetzen


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