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Berlin: neues Schulgesetz fördert Schulbibliotheken

31.10.2021
CC0 scholty1970 via pixabay

Bibliothekartag 2018 in Berlin

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Die AG Schulbibliotheken in Berlin und Brandenburg (AGSBB e.V) berichtete bereits im September auf ihrem Blog über einen Meilenstein für Berliner Schulbibliotheken, der im neuen Berliner Schulgesetz enthalten ist. Dieses wurde kurz vor Ende der dortigen Legislaturperiode verabschiedet.
Im Schulgesetz heißt es in §16, 2a nun: „Die Schule kann auf Antrag der Schulkonferenz […] auf der Grundlage eines Medienpädagogischen Konzepts eine Schulbibliothek errichten. […] Schulbibliotheken erhalten nach Maßgabe des Haushaltes zweckgebundene Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Bereits bestehende Schulbibliotheken haben Bestandsschutz.“
An 60 % der Berliner Schulen gebe es bereits jetzt eine Schulbibliothek. Entstanden seien sie ohne finanzielle Absicherung, häufig aus ehrenamtlichem Engagement. Die Existenz dieser Schulbibliotheken sei damit gesichert und die Einrichtung weiterer Schulbibliotheken möglich.
Bereits im letzten Doppelhaushalt wurden erstmals Mittel für Schulbibliotheken - für ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum und für Sachausgaben - eingestellt: Ein großer erster Schritt nach Jahrzehnten ohne finanzielle und fachliche Unterstützung!

Weiterführende Links:
Pressemitteilung der AGSBB vom 17.09.2021 zum neuen Schulgesetz
SchulG Berlin - § 16


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