Bitte unterscheiden Sie beim Ausfüllen des jährlichen DBS-Online-Fragebogens zwischen Zusammenarbeit mit Schule(n) im Allgemeinen und Dienstleistungen im Bereich Schulbibliotheken.
Was trage ich wie und wo ein? – Eine Kurzübersicht für Öffentliche Bibliotheken
ü Sie bieten Lehrkräften für Ihre Arbeit in der Schule individuell zusammengestellte Medienboxen an?
Dies wird als Entleihungen unter Nr. 14 bzw. 14.1 gezählt.
ü Sie leihen als Öffentliche Bibliothek Klassensätze als Schullektüre aus?
Auch dies wird unter Nr. 14 bzw. 14.1 gezählt.
ü Kooperationsvereinbarungen, die z. B. regelmäßige Besuche von Schulklassen in der eine/mehrere Schulen enthalten, werden unter Nr. 93/93.1 angegeben. Mehrere Kooperationspartner werden in beiden Fragenummern jeweils nur einmal gezählt.
ü Sie laden Schulklassen in Ihre Öffentliche Bibliothek ein? Die Anzahl der Bibliothekseinführungen tragen Sie in Nr. 95 ein, die Anzahl anderer Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche tragen Sie in Nr. 96 ein. Natürlich fließen diese Veranstaltungen auch in die Summe zur Nr. 94 ein.
ü Mitarbeiter*innen Ihrer Öffentlichen Bibliothek gehen in die Schule(n) und stellen dort im Klassenzimmer Schüler*innen neue Medien vor oder führen Leseförderaktionen/Workshops mit Ihnen durch.
Dies wird ebenfalls in Nr. 94 (Gesamtzahl der Veranstaltungen) und 96 (Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche) gezählt.
ü Die Anzahl der Schulen, deren Schulbibliotheksarbeit Sie unterstützen, wird unter Nr. 100 eingetragen.
§ Hier sind gemeint: Organisatorische und beratende Unterstützung von Schulbibliotheken u. ä., ggf. auch Einkauf und Einarbeitung von Medien für Schulbibliotheken, siehe Erläuterungen zur Frage Nr. 100 im Fragebogen.
§ Nicht gemeint ist hier eine Zusammenarbeit mit Schulen im Allgemeinen.
ü Wenn die Intensität Ihrer Unterstützung hoch ist (z. B. Unterstützung beim Etat, in der EDV und/oder Personal), die Schulbibliothek aber trotzdem kein integrativer Bestandteil Ihres Bibliothekssystem ist und die Unterstützung in schriftlichen Verträgen festgelegt ist, prüfen Sie, ob Sie einen Schulbibliotheks-Verbund organisieren.
§ In dem Fall melden Sie die Verbund-Schulbibliotheken gesondert an und beantworten Sie zusätzlich die Fragengruppe 550ff.
§ Die Zahl Ihrer Verbund-Schulbibliotheken rechnen Sie als Teilmenge in Nr. 100 ein.
§ Für die einzelnen Verbund-Schulbibliotheken ist zudem jährlich der „Fragebogen für Selbständige Schulbibliotheken und Verbundschulbibliotheken“ auszufüllen.
Zweigstellen und Kombinierte Bibliotheken
Zweigstellen
ü Bei Schulbibliothek(en) als nicht-öffentliche Zweigstelle(n) der Öffentlichen Bibliothek trägt die Hauptstelle in der Adressverwaltung die Anzahl ihrer in dieser Form arbeitenden Zweigstelle ein.
ü Bitte prüfen Sie anhand der Definition, der FAQ und Erläuterungen: Ist es wirklich eine Zweigstelle-Schulbibliothek oder liegt eher ein Schulbibliotheks-Verbund, eine Kinder- und Jugendbibliothek oder eine Kombinierte Bibliothek vor? Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre Fachstelle, an die DBS-Redaktion oder an die Kommission Bibliothek & Schule.
ü Bitte füllen Sie jedes Jahr die – ggf. addierten – Daten Ihrer Schulbibliothek(en) im DBS-Online-Fragebogen in die Fragegruppe 500ff.
Kombinierte Bibliotheken
ü Neu seit Nov. 2022: Sie können diese Organisationsform in der Adressverwaltung Ihrer Bibliothek hinterlegen (lassen).
§ Ist Ihre Bibliothek, also eine Hauptstelle, eine Kombinierte Bibliothek, schreiben Sie bitte eine Mail an dbs@hbz-nrw.de, damit der Bibliothekstyp entsprechend eingetragen wird.
§ Haben Sie Zweigstellen, die Kombinierte Bibliotheken sind, tragen Sie dies bitte direkt selbst in der Adressverwaltung ein.
ü Füllen Sie im jährlichen DBS-Online-Fragenbogen die Fragengruppe 500ff teilweise aus:
§ Geben Sie unter Nr. 500 – 507 an, für wie viele Schulen Sie als Schulbibliothek fungieren (oft wird die Anzahl = 1 sein), welche Schulstufen diese Schule(n) hat/haben (Nr. 501 – 504) und wie viele Schulangehörige, Schüler*innen und Lehrkräfte Sie dort erreichen (Nr. 505 – 507).
§ Bei den Fragen Nr. 508 – 528 geben Sie bitte „N“ (vorhanden, konkreter Wert kann aber nicht ermittelt werden) oder tatsächlich den Wert „0“ (wenn das Gefragte definitiv nicht zutrifft/vorhanden ist) an. Bitte füllen Sie den Abschnitt 500ff aus, denn dieser Abschnitt ist explizit für den schulbibliothekarischen Anteil, um hier die konkreten Werte der Schulbibliotheksstatistik zu ermitteln.
§ Wenn Sie in Ihrer Funktion als Öffentliche Bibliothek darüber hinaus mit weiteren Schulen kooperieren, geben Sie dies nicht in der Fragengruppe 500ff, sondern unter Nr. 93/93.1 an.