Schulmediothek - Das Fachportal für Schulmediotheken

Navi

Benutzung / Ausleihe

Ein geordneter Bibliotheksbetrieb setzt voraus, dass klare, zumBibliothekskonzept passende Festlegungen hinsichtlich der Benutzung der Bibliothek getroffen werden, regelmäßige Öffnungszeiten bestehen und ein sicheres, rationelles Ausleihverfahren zum Einsatz kommt.

Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass in einer Schulbibliothek nicht die Medienausleihe, sondern die Gesamtnutzung im Vordergrund steht. Ausleihzahlen sind demnach kein Kriterium für die Finanzierung.

Benutzungsordnung

Regeln für die Benutzung der Bibliothek werden in einer Benutzungsordnung festgelegt. In ihr sollten vor allem folgende Bereiche geregelt sein:

Zulassung
In der Regel ist die Benutzung auf Schüler/-innen und Lehrer/-innen der Schule beschränkt.

Anmeldung
Häufig erhalten alle Schulmitglieder automatisch Nutzungsrechte, sodass eine förmliche Anmeldung entfällt. Die minimalen notwendigen Nutzerdaten (Name, Geburtsdatum, ggf. auch die Klasse) stammen dann aus schulischer Datenquelle (Datenschutzrichtlinien beachten!). Die Aufnahme des Geburtsdatums ist zur eindeutigen Identifikation bei Namensdopplungen und aus Gründen des Jugendschutzes nötig (FSK bei Filmen und Spielen). Eine Identifikation der Schülerin/des Schülers kann über den Schülerausweis erfolgen. Bei EDV-gestützter Verbuchung erhält jede Benutzerin/jeder Benutzer einen maschinenlesbaren Ausweis, über den die Verbuchung erfolgt.

Verhalten in der Bibliothek
Soweit die Bibliothek als Lern- und Arbeitsort definiert ist, sollten bibliotheksgemäße Verhaltensweisen erbeten werden: z. B. keine lauten Unterhaltungen, keine Mahlzeiten in der Bibliothek etc. Es wird davon abgeraten, zu viele Verbote auszusprechen. Eine Ausarbeitung der Regeln gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern wird am besten angenommen.

Ausleihe
Die Leihfrist wird in der Regel je nach Medienart unterschiedlich festgelegt:
  • für Bücher und Hörbücher: 3 bis 4 Wochen
  • für Zeitschriften: 1 bis 2 Wochen
  • für Filme und digitale Spiele: 1 bis 2 Wochen
  • Zeitungen, Brett- und Kartenspiele werden im Allgemeinen auf die Präsenznutzung beschränkt.
Ausleihbeschränkungen werden hinterlegt, wenn ein ständiger Zugriff auf bestimmte Medien für den Unterricht gewährleistet sein muss („Handapparate“), oder z. B. für die jeweils neueste Ausgabe von Zeitschriften. Nachschlagewerke werden oft als Präsenzbestände definiert. Im Einzelfall kann eine Wochenendausleihe praktiziert werden.
Es ist sinnvoll festzulegen, die Verlängerung der Leihfrist auf 2 bis 3 Mal zu beschränken und keine Verlängerung für vorbestellte Medien zuzulassen:
Die Reservierung ausgeliehener Titel (= „Vormerkung“) erfolgt über ein Vorbestellverfahren.
Förmliche Mahnverfahren bei Nichtrückgabe von ausgeliehenen Medien werden im schulischen Bereich nur selten praktiziert. Die Eintreibung ausstehender Titel erfolgt meist über das Schulsekretariat oder die Klassenlehrerinnen und -lehrer. Ob und in welcher Höhe Versäumnis- oder Mahngebühren erhoben werden, ist schulischerseits festzulegen.

Haftungsfragen
Falls Medien vom Benutzer beschädigt, zerstört oder verloren werden, hat er eine angemessene Ersatzleistung in Form einer Wiederbeschaffung des Mediums oder einer finanziellen Abgeltung zu erbringen. Die Einforderung setzt voraus, dass bei der Anmeldung eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten eingeholt wurde, ist aber auch dann nicht immer Realität und sollte deshalb im pädagogischen Kontext gesehen und nur mit maßvollem Aufwand betrieben werden.

Ergänzend bildet die Hausordnung der Schule einen verbindlichen rechtlichen Rahmen.
Bei Kooperationslösungen wird die Anmeldung und Nutzung gesondert geregelt und entspricht oft den Verfahren einer Öffentlichen Bibliothek.

Beispiele für Benutzungsordnungen:
https://www.gymnasium-riedberg.de/de/unsereschule/schulbuecherei/benutzerordnung

Ausleihverfahren

Ein geordnetes, konsequent durchgeführtes Ausleihverfahren dient der Sicherung des Bestandes und sorgt für eine zuverlässige Überwachung der Ausleihfrist. Es muss jederzeit nachvollziehbar sein, welche Medien ein Nutzer ausgeliehen hat und welche Medien an einem bestimmten Datum zurückgegeben werden müssen.
Im „Handbuch Schulbibliothek – Planung – Betrieb – Nutzung“ von Holderried & Lücke (Hrsg.), siehe Fachliteratur, sind die verschiedenen bewährten Verfahren – sowohl manuell mit Buchkarten als auch EDV-gestützt – ausführlich beschrieben.

Öffnungszeiten

Eine Schulbibliothek, die sich als schulisches Zentrum der Information und des selbstständigen Lernens, als Unterrichts- und Kommunikationsort versteht, sollte während der gesamten Unterrichtszeit und über die Mittagspause hinweg geöffnet sein. Voraussetzung ist, dass ausreichend Personal für Aufsicht und Ausleihbetreuung zur Verfügung steht. Vielfach gelingt es, durch den flexiblen Einsatz von Lehrkräften, Verwaltungspersonal, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern zumindest eine Basisbetreuung sicherzustellen. Auf die Öffnungszeiten sollte gut sichtbar im Schulgebäude und am Eingang zur Bibliothek hingewiesen werden.