Schulmediothek - Das Fachportal für Schulmediotheken

Navi

Bibliotheksgesetze

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) setzt sich beständig für die Einführung eines Bibliotheksgesetzes bzw. von Bibliotheksgesetzen auf Länderebene ein.
Die aktuelle Situation ist auf der Website des Verbandes dargestellt: In fünf Bundesländern bestehen Bibliotheksgesetze, in zwei weiteren Bundesländern wurden mit einem Kulturraumgesetz bzw. einen Kulturfördergesetz andere Wege beschritten.https://www.bibliotheksverband.de/bibliotheksgesetze

Im Folgenden einige Auszüge mit Aussagen
  • zu Bibliotheken als Bildungseinrichtungen
  • zur Aufgabe der Bibliotheken bei der Vermittlung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz
  • zur Zusammenarbeit von Bibliotheken und Schulen
  • zu Schulbibliotheken
  • zur fachlichen Betreuung von Schulbibliotheken / zu den Aufgaben der Fachstellen


Hessen
Bibliotheken werden als Dienstleister der modernen Wissensgesellschaft und als Bildungseinrichtungen für lebensbegleitendes Lernen angesehen.
Die Vermittlung und Förderung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz wird als Aufgabe der Bibliotheken klar benannt. Bibliotheken und Schulbibliotheken sind in besonderer Weise der Leseförderung von Kindern und Jugendlichen verpflichtet.
Bibliotheken sollen mit Schulen zusammenarbeiten.
Sie sollen diese bei der Einrichtung von Schulbibliotheken unterstützen.
Aufgabe der Hessischen Fachstelle ist die Beratung von öffentlichen Bibliotheken, Schulbibliotheken und ihrer Träger.

Nordrhein-Westfalen
Bibliotheken sind Orte des lebenslangen Lernens, der Information und der Kultur.
Das Land unterstützt die öffentlichen Bibliotheken bei der Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz und der Leseförderung.

Rheinland-Pfalz
Bibliotheken sind Dienstleister der modernen Wissensgesellschaft.
Sie stärken und fördern die Lese-, Medien- und Informationskompetenz.
Bibliotheken sollen mit Schulen zusammenarbeiten und sie beim Aufbau und Betrieb von Schulbibliotheken unterstützen.
Schulbibliotheken haben in Zusammenarbeit mit öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken die Aufgabe der Lese- und Lernförderung sowie der Vermittlung von Medienkompetenz.
Aufgabe der Rheinland-Pfälzischen Fachstelle ist die Beratung und Unterstützung der öffentlichen Bibliotheken, der Schulen und der Kindertagesstätten.

Sachsen
Kulturraumgesetz ohne explizite Benennung von Einrichtungen.

Sachsen-Anhalt
Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen und damit Teil des Bildungssystems.
Sie dienen der Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz und unterstützen in besonderer Weise die Leseförderung für Kinder und Jugendliche. Sie tragen zur interkulturellen Bildung bei.
Schulbibliotheken können mit öffentlichen Bibliotheken zusammenarbeiten. Öffentliche Bibliotheken arbeiten mit Schulen zusammen und bieten besondere Führungen und Veranstaltungen an. Öffentliche Bibliotheken arbeiten mit Schulen und Kindertagesstätten zusammen, um die Sprach- und Lesekompetenz zu fördern.
Schulbibliotheken leisten einen Beitrag zur Umsetzung des Bildungsauftrages der Schule.
Aufgabe der Fachstelle ist die Beratung der Bibliotheken und ihrer Träger. Sie bietet Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung des Personals von öffentlichen und Schulbibliotheken an.

Schleswig-Holstein
Bibliotheken werden als Dienstleister der modernen Wissensgesellschaft angesehen.
Bibliotheken stärken Lese-, Medien- und Informationskompetenz.
Bibliotheken sollen mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten und diese beim Aufbau lernspezifischer Angebote unterstützen. Schulbibliotheken sollen mit öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken zusammenarbeiten (Erläuterungen zum Gesetzestext).
Schulbibliotheken widmen sich den Bedürfnissen der Lernenden und Lehrenden an den Schulen. Sie dienen in Zusammenarbeit mit öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken der Lese- und Lernförderung sowie der Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz. Schulbibliotheken leisten einen wichtigen Beitrag bei der Vermittlung von Lese- und Informationskompetenz im Rahmen der Schulbildung.
Die Büchereizentrale (Fachstelle) berät Schulbibliotheken in bibliotheksfachlichen Fragen (Erläuterungen zum Gesetzestext).

Thüringen
Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen. Sie dienen der schulischen, beruflichen und allgemeinen Bildung und Information.
Sie fördern die Lese-, Informations- und Medienkompetenz.
Bibliotheken arbeiten mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen zusammen.
Die Schulbibliotheken dienen in Zusammenarbeit mit den öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken der Lese- und Lernförderung sowie der Vermittlung von Medienkompetenz.
Die Fachstelle berät und unterstützt die öffentlichen Bibliotheken und ihre Träger in bibliotheksfachlicher und bibliotheksplanerischer Art.